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arbeits- oder berufsunfähig?

Private Krankenversicherer fordern von ihren Versicherten Krankentagegeldleistungen zurück für den Fall des Eintritts der Berufsunfähigkeit. Dabei berufen sie sich auf §§ 11, 15 lit. b) MB/KT 94 und stellen für die Bejahung des Rückforderungsanspruchs alleine auf den Umstand ab, dass Versicherte Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erhielten. Dass diese pauschale Praxis einer genaueren rechtlichen Prüfung nicht standhält, hat das OLG Oldenburg in seiner Entscheidung vom 29.01.2020, Aktenzeichen 5 U 277/19, festgestellt. Eine private Krankenversicherung hatte ca. 11.000,- € zzgl. Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung gegen einen Versicherten bereits erfolglos vor dem LG Osnabrück gefordert. Die seitens der Versicherung erhobene Berufung wurde nunmehr zurückgewiesen. Sollten Sie von Ihrer privaten Krankenversicherung eine Rückzahlungsforderung erhalten haben, lohnt sich eine rechtliche Prüfung, ob Sie tatsächlich das Krankentagegeld erstatten müssen.