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Lebensversicherung widersprechen oft günstiger als kündigen

Viele Versicherungskunden sind enttäuscht von den mageren Überschussbeteiligungen klassischer Lebensversicherungen. Mit den "garantierten" Überschüssen lässt sich die Versorgungslücke im Alter oft nicht wie geplant schließen.  Angesichts der aktuellen Niedrigzinsphase senken viele Lebensversicherer die Überschussbeteiligung drastisch. Viele Versicherungsunternehmen können mit den vereinnahmten Versicherungsprämien bei dem herrschenden Leitzins der EZB von 0 % keine Gewinne mehr erwirtschaften. Sie senken die (schon geringe) Überschussbeteiligung teils sogar auf 1,25 %. Teilweise gehen Versicherungsgesellschaften dazu über, ihr Lebensversicherungsgeschäft auszulagern und übertragen Versicherungsbestände in sog. "run-off" Gesellschaften. Damit tritt eine weitere Verunsicherung bei vielen Versicherungskunden auf, ob die damals gegebenen "Garantien" eingehalten werden können.

 

Bevor Versicherungskunden aber langjährige Lebensversicherungen einfach kündigen, sollten sie sich über die wirtschaftliche und rechtliche Bandbreite genau informieren lassen.

 

Oftmals ist es noch möglich, Lebensversicherungsverträgen, die im Zeitraum vom 29.07.1994 vom 31.12.2007 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden, zu widersprechen. Das gilt selbst für in der Vergangenheit bereits gekündigte Lebensversicherungen. Neben klassischen Lebensversicherungen, sind auch fondsbasierte Produkte ebenso wie für Riester- und Rürup-Rentenversicherungen mit fehlerhaften Belehrungen betroffen.

 

Ich biete interessierten Lebensversicherungskunden die Möglichkeit, sich für ein pauschales Erstberatungshonorar von 50,- € eine rechtliche Einschätzung über die Erfolgsaussichten und Sinnhaftigkeit eines Widerspruchs einzuholen. Denn -wie immer bei Finanzprodukten - gilt es auch hier die individuelle Situation zu beachten und nicht vorschnell zu handeln.